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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1
. Geltungsbereich Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten
Geschäftsverkehr der Galerie verbindlich. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen gelten nicht. Der Käufer bestätigt
durch seine Unterschrift, von den Bedingungen Kenntnis genommen zu
haben.
2.
Kaufpreise Die
Kaufpreise sind in Euro angegeben. Sie enthalten die jeweils geltende
Umsatzsteuer. Für Kunstwerke des 20. Jahrhunderts leistet
die Galerie zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§26
UrhG) sowie der Künstlersozialversicherung eine Abgabe, die
ebenfalls im Kaufpreis enthalten ist.
3.
Umsatzsteuererstattung (3.1)
Drittstaaten außerhalb der EU: Nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften sind Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten
außerhalb des EU-Binnenmarktes von der Umsatzsteuer befreit.
Nimmt ein Käufer den Kaufgegenstand selbst in das Ausland mit,
so hat er Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die
ihm erstattet wird, sobald er den Ausfuhr- /Abnehmernachweis der
Galerie vorlegt.
(3.2)
EU-Binnenmarkt: Ist der Käufer ein Unternehmer im
umsatzsteuerrechtlichen Sinne, der berechtigterweise seine vom
Ansässigkeitsstaat in der EU erteilte USt-ID-Nummer verwendet,
bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei, soweit beim Käufer in
seinem Staat die Lieferung unter die Erwerbsbesteuerung fällt.
Der Käufer hat jedoch Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer
zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald die USt-ID-Nummer richtig
bei der Galerie eingeht. Stellt sich nachträglich die
USt-ID-Nummer als falsch heraus, so ist die Galerie berechtigt, vom
Kaufvertrag zurückzutreten.
4.
Zahlungsbedingungen Der
Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei
unbaren Zahlungen (Scheck, Banküberweisung, etc.) trägt der
Käufer die Kosten der Scheck- etc. einlösung.
5.
Herausgabe und Eigentumsvorbehalt
(5.1)
Der Käufer kann die Übergabe des Kaufgegenstandes nur gegen
vollständige Bezahlung des Kaufpreises verlangen.
(5.2)
Die Übertragung des Eigentums am verkauften Gegenstand erfolgt
unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des
Kaufpreises. Die Galerie ist zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in
Verzug kommt. Sofern der Kaufgegenstand dem Käufer entgegen der
in Ziffer 5.1 vorgesehenen Regelung bereits vor vollständiger
Zahlung des Kaufpreises übergeben wird, ist der Käufer
verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zum Eigentumsübergang
sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen
oder Abhandenkommen zu schützen.
6.
Aufrechnung und Zurückbehaltung Der
Käufer kann gegenüber der Galerie nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7.
Verzug (7.1)
Schuldnerverzug: Kommt der Käufer mit der Zahlung des
Kaufpreises oder einer Kaufpreisrate in Verzug, ist die Galerie
berechtigt und auf Verlangen des Künstlers verpflichtet, dem
Künstler Namen und Adresse des Käufers zu nennen. Im Falle
des Verzugs des Käufers mit der Kaufpreiszahlung beträgt
der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz bzw. acht Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz, sofern der Käufer den Kauf in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
tätigte. Die Galerie kann einen weitergehenden Schaden geltend
machen. Die Galerie ist mit Verzugseintritt berechtigt, sämtliche
noch ausstehenden Raten sofort fällig zu stellen.
(7.2)
Annahmeverzug: Der Käufer kommt in Verzug, wenn er den
Kaufgegenstand innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist oder
innerhalb von 30 Tagen nach einem Leistungsangebot der Galerie nicht
abholt. Nach Eintritt des Verzuges ist die Galerie berechtigt, den
Kaufgegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers zu versichern
und zu lagern (§ 304 BGB).
(7.3)
Nachfrist: Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug,
ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag unter angemessener
Nachfristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann die Galerie
neben den gesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weise
berechnen, dass der Käufer bei einem erneuten Verkauf der
Kaufsache den Mindererlös auszugleichen hat. Auf einen etwaigen
Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
8.
Versendung des Kaufgegenstandes Eine
Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche
Anweisung des Käufers. Die Gefahr der Beschädigung oder des
Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt
der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im
Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zu verwenden. Beträgt der Wert des
Kaufgegenstandes mehr als 150 €, so versichert die Galerie die
Sendung auf Kosten des Käufers. Die Galerie kann nach eigenem
sorgfältigen Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmen und
übernimmt keine Verpflichtung zum schnellsten oder billigsten
Versand.
9.
Rücksendungen Rücksendungen
an die Galerie erfolgen auf Kosten und Gefahren des Absenders. Bei
Rücksendung des Kaufgegenstandes zum Zwecke der Nacherfüllung
trägt die Galerie die Kosten der Rücksendung (§ 439
Abs. 2 BGB), es sei denn, es handelt sich um den Kauf eines nicht neu
hergestellten Werks und der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im
Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zu verwenden. Unberechtigte Rücksendungen werden
nicht angenommen. Für die darauf folgende Rücksendung trägt
der Absender Kosten und Gefahr.
10.
Haftung (10.1)
Angaben zum Kunstgegenstand: Werkbeschreibungen in Katalogen,
Prospekten etc. beinhalten keine Garantie der Galerie für die
Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. Sofern der Kunde beabsichtigt,
die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem
Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt, übernimmt
die Galerie keine Haftung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit der in den Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben
zum Kunstgegenstand, soweit der Galerie die Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit nicht bekannt sein musste.
(10.2)
Kommissionsgeschäft: Verkauft die Galerie die Ware als
Kommissionär, so sind Mängelgewährleistungsansprüche
ausgeschlossen, sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im
Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht
um ein neu hergestelltes Werk handelt. Dies gilt auch für
Fälschungen, soweit der Galerie die mangelnde Echtheit des Werks
nicht hätte bekannt sein müssen. Der Käufer hat vor
dem Verkauf die Gelegenheit, sich persönlich und gegebenenfalls
durch sachkundige Hilfe vom vertragsgemäßen Zustand und
der Echtheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen. Liegt ein
Gewährleistungsfall vor, für den die Galerie gem. der
vorstehenden Bestimmung nicht haftet, so tritt die Galerie ihre
gegebenenfalls gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an
den Käufer ab. Die Galerie kann aber in diesen Fällen nach
ihrer Wahl den Kaufgegenstand auch zurücknehmen und den
Kaufpreis erstatten.
(10.3)
Haftung: Für sämtliche Schäden, die von der Galerie
oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden,
haftet die Galerie unbegrenzt. Für Schäden aus der
Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der
Galerie, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, haftet die Galerie unabhängig vom Verschuldensgrad
ebenfalls unbegrenzt. Die Galerie haftet für Schäden, die
von der Galerie, ihren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit
herbeigeführt werden, nur, wenn die Galerie, ihre Organe oder
ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht
(Kardinalpflicht) verletzen. In diesem Fall ist die Haftung der
Galerie auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Im übrigen ist die Haftung der Galerie ausgeschlossen.
(10.4)
Gewährleistung: Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der
Käufer Schadensersatz wegen des Mangels nur nach zwei
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen und nach Maßgabe
der Haftungsbeschränkung in Ziffer
(10.5)
dieser Geschäftsbedingungen geltend machen. Beabsichtigt der
Kunde, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit
zu verwenden, kann er zunächst nur Nacherfüllung verlangen,
erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie
Schadensersatz nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in
Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verlangen.
(10.6)
Verjährung: Schadensersatzansprüche, die auf der
Mangelhaftigkeit des Werkes beruhen, verjähren spätestens
ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist,
soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen.
Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu
verwenden, verjähren Schadensersatzansprüche
wegen Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der
Galerie beruhen, sechs Monate nach dem gesetzlichen Beginn der
Verjährungsfrist, wenn es sich um ein nicht neu
hergestelltes Kunstwerk handelt. Sonstige Ansprüche wegen
Mangelhaftigkeit des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der
Galerie beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich um ein nicht neu
hergestelltes Kunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den
Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren diese
Ansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen,
innerhalb von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,
wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt, und
innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,
sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um ein neu hergestelltes
Kunstwerk handelt.
11.
Anwendbares Recht Für
die Rechtsbeziehungen zwischen der Galerie und dem Käufer gilt
ausschließliches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit
Ausnahme der Vorschriften über das einheitliche Kaufrecht und
internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen (EKG,
EAG).
12.
Schlussbestimmungen (12.1)
Für die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen ist die
deutsche Fassung maßgebend.
(12.2)
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist der Sitz der Galerie. Gleiches gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt.
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